Wirtschaftsprüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahres- oder Konzernabschluss. Vielmehr erhöht das objektive Urteil eines externen Prüfers wie der Teuto Treuhand die Verlässlichkeit von Informationen für alle Adressaten – unabhängig davon, ob es sich um die Jahres- und Konzernabschlussprüfung, spezielle Prüfungsleistungen oder Bescheinigungen handelt.
Unsere Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung umfasst insbesondere:
Gesetzliche Prüfung von handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen
Freiwillige Prüfung von handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen
Gesetzliche Sonderprüfungen wie z. B. bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel oder bei Kapitalerhöhung
Freiwillige Sonderprüfungen wie z. B. Organisations- oder Unterschlagungsprüfung
Prüferische Durchsicht von handelsrechtlichen Jahres- und Zwischenabschlüssen
Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen